Erbrecht, Nachfolgegestaltungen für Private und Firmen
In den nächsten Jahren werden in Deutschland viele Milliarden an Vermögen auf Erben oder sonstige Nachfolger übertragen werden. Oft genügen die gesetzlichen Bestimmungen, die im BGB vor über 100 Jahren geschaffen wurden, heute nicht mehr den Wünschen und Anforderungen einer modernen Gesellschaft.
Nachfolgegestaltungen im privaten und im geschäftlichen Bereich erfordern heute einen fachübergreifenden Kompetenzbereich in den Gebieten Steuer und Recht, den wir Ihnen aufgrund langjähriger Erfahrung bieten können.
Hierbei geht es keineswegs immer um Übertragungen aufgrund eines Todesfalles. Viele Übertragungen werden heute aus steuerlichen Gründen bereits zu Lebzeiten vorgenommen. Unser kooperierendes Notariat unterstützt Sie dabei.
Viele wirtschaftliche Planungen in kleineren und mittelständischen Unternehmen müssen heute unter Beachtung der steuerlichen, gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Vorgaben durchgeführt werden, um nicht den Fortbestand des Unternehmens durch Fehlentscheidungen und ungünstige steuerliche Gestaltungen zu gefährden.
Auch bei Übertragungen und Nachfolgen im privaten Bereich kann durch fachkundige Hilfe eine überhöhte Steuerlast sowie Familienstreitigkeiten vermieden oder vermindert werden.